

Vereinsordnung

Teilnahmebedingungen des Vereins
Teilnahme-bedingungen
des Vereins
Mit unserer Vereinsordnung möchten wir einen klaren und vertrauensvollen Rahmen für unsere Mitglieder schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
Bereitstellung von Bildungsmaterialien
Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Qualitätssicherung der Bildungsangebote
Nutzung von Fördergutscheinen
Verwendung von Teilnahmegutscheinen
Rechtliche Grundlagen
Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
Bereitstellung von Bildungsmaterialien
Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Qualitätssicherung der Bildungsangebote
Nutzung von Fördergutscheinen
Verwendung von Teilnahmegutscheinen
Rechtliche Grundlagen
Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
Bereitstellung von Bildungsmaterialien
Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Qualitätssicherung der Bildungsangebote
Nutzung von Fördergutscheinen
Verwendung von Teilnahmegutscheinen
Rechtliche Grundlagen
Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
1) Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Teilnahmebedingungen des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" (ZVR-Zahl: 1231052962), mit Sitz in Lilienfelderstraße 54/2/1, 3150 Wilhelmsburg, Österreich (nachfolgend "Verein"), gelten für alle Vereinbarungen über die Teilnahme an Bildungsangeboten und die Bereitstellung von Bildungsmaterialien, die eine natürliche Person (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Mitglied") mit dem Verein hinsichtlich der auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Lernmaterialien eingeht.
1.2 Für die Bereitstellung von Teilnahmegutscheinen gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Lernmaterialien wird der Teilnehmer für die Dauer des jeweiligen Angebots automatisch außerordentliches Mitglied des Vereins, sofern er nicht bereits Mitglied ist. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, unabhängig davon, ob sie zu privaten oder beruflichen Zwecken am Bildungsangebot teilnehmen.
1) Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Teilnahmebedingungen des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" (ZVR-Zahl: 1231052962), mit Sitz in Lilienfelderstraße 54/2/1, 3150 Wilhelmsburg, Österreich (nachfolgend "Verein"), gelten für alle Vereinbarungen über die Teilnahme an Bildungsangeboten und die Bereitstellung von Bildungsmaterialien, die eine natürliche Person (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Mitglied") mit dem Verein hinsichtlich der auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Lernmaterialien eingeht.
1.2 Für die Bereitstellung von Teilnahmegutscheinen gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Lernmaterialien wird der Teilnehmer für die Dauer des jeweiligen Angebots automatisch außerordentliches Mitglied des Vereins, sofern er nicht bereits Mitglied ist. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, unabhängig davon, ob sie zu privaten oder beruflichen Zwecken am Bildungsangebot teilnehmen.
1) Anwendungsbereich der Teilnahmebedingungen
1.1 Diese Teilnahmebedingungen des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" (ZVR-Zahl: 1231052962), mit Sitz in Lilienfelderstraße 54/2/1, 3150 Wilhelmsburg, Österreich (nachfolgend "Verein"), gelten für alle Vereinbarungen über die Teilnahme an Bildungsangeboten und die Bereitstellung von Bildungsmaterialien, die eine natürliche Person (nachfolgend "Teilnehmer" oder "Mitglied") mit dem Verein hinsichtlich der auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Lernmaterialien eingeht.
1.2 Für die Bereitstellung von Teilnahmegutscheinen gelten diese Teilnahmebedingungen entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Lernmaterialien wird der Teilnehmer für die Dauer des jeweiligen Angebots automatisch außerordentliches Mitglied des Vereins, sofern er nicht bereits Mitglied ist. Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Personen, unabhängig davon, ob sie zu privaten oder beruflichen Zwecken am Bildungsangebot teilnehmen.
2) Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
2.1 Die auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Materialien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vereins dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch das (potenzielle) Mitglied.
2.2 Das (potenzielle) Mitglied kann das Angebot über das in die Vereinsplattform integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt das (potenzielle) Mitglied, nachdem es die ausgewählten Bildungsangebote in die Auswahl gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldeprozess abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot zur Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten ab. Ferner kann das (potenzielle) Mitglied das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verein abgeben.
Alle Videos, Aufzeichnungen und Zugangsdaten sind Eigentum der Ozean Licht Akademie. Ein Teilen oder Weiterleiten der Informationen und Inhalte sowie Mails oder das unberechtigte Teilen ist untersagt und wird geahndet.
Die in Bildungsangeboten und Vereinsveranstaltungen geteilten Inhalte sind für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
2.3 Der Verein kann das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem (potenziellen) Mitglied eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Annahmebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmebestätigung beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er dem (potenziellen) Mitglied Zugang zu den bestellten Bildungsmaterialien gewährt, wobei insoweit der Zugang zu den Materialien beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er das (potenzielle) Mitglied nach Abgabe von dessen Angebot zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt die Vereinbarung in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch das (potenzielle) Mitglied zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verein das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das (potenzielle) Mitglied nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung der Teilnahmegebühr über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls das Mitglied nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt das Mitglied mittels einer im Online-Anmeldeprozess auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verein schon jetzt die Annahme des Angebots des (potenziellen) Mitglieds in dem Zeitpunkt, in dem das (potenzielle) Mitglied den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular des Vereins wird der Vereinbarungstext nach dem Abschluss der Vereinbarung vom Verein gespeichert und dem (potenziellen) Mitglied nach Absendung seiner Anmeldung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vereinbarungstextes durch den Verein erfolgt nicht. Sofern das (potenzielle) Mitglied vor Absendung seiner Anmeldung ein Mitgliedskonto auf der Vereinsplattform eingerichtet hat, werden die Anmeldedaten auf der Website des Vereins archiviert und können vom Mitglied über dessen passwortgeschütztes Mitgliedskonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Vereins kann das (potenzielle) Mitglied mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann das (potenzielle) Mitglied im Rahmen des elektronischen Anmeldeprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis es den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Abschluss der Vereinbarung steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Anmeldebestätigung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Anmeldebestätigung statt. Das (potenzielle) Mitglied hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Anmeldeabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verein versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat das (potenzielle) Mitglied bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verein oder von diesem mit der Anmeldeabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2) Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
2.1 Die auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Materialien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vereins dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch das (potenzielle) Mitglied.
2.2 Das (potenzielle) Mitglied kann das Angebot über das in die Vereinsplattform integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt das (potenzielle) Mitglied, nachdem es die ausgewählten Bildungsangebote in die Auswahl gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldeprozess abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot zur Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten ab. Ferner kann das (potenzielle) Mitglied das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verein abgeben.
Alle Videos, Aufzeichnungen und Zugangsdaten sind Eigentum der Ozean Licht Akademie. Ein Teilen oder Weiterleiten der Informationen und Inhalte sowie Mails oder das unberechtigte Teilen ist untersagt und wird geahndet.
Die in Bildungsangeboten und Vereinsveranstaltungen geteilten Inhalte sind für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
2.3 Der Verein kann das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem (potenziellen) Mitglied eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Annahmebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmebestätigung beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er dem (potenziellen) Mitglied Zugang zu den bestellten Bildungsmaterialien gewährt, wobei insoweit der Zugang zu den Materialien beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er das (potenzielle) Mitglied nach Abgabe von dessen Angebot zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt die Vereinbarung in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch das (potenzielle) Mitglied zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verein das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das (potenzielle) Mitglied nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung der Teilnahmegebühr über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls das Mitglied nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt das Mitglied mittels einer im Online-Anmeldeprozess auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verein schon jetzt die Annahme des Angebots des (potenziellen) Mitglieds in dem Zeitpunkt, in dem das (potenzielle) Mitglied den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular des Vereins wird der Vereinbarungstext nach dem Abschluss der Vereinbarung vom Verein gespeichert und dem (potenziellen) Mitglied nach Absendung seiner Anmeldung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vereinbarungstextes durch den Verein erfolgt nicht. Sofern das (potenzielle) Mitglied vor Absendung seiner Anmeldung ein Mitgliedskonto auf der Vereinsplattform eingerichtet hat, werden die Anmeldedaten auf der Website des Vereins archiviert und können vom Mitglied über dessen passwortgeschütztes Mitgliedskonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Vereins kann das (potenzielle) Mitglied mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann das (potenzielle) Mitglied im Rahmen des elektronischen Anmeldeprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis es den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Abschluss der Vereinbarung steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Anmeldebestätigung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Anmeldebestätigung statt. Das (potenzielle) Mitglied hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Anmeldeabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verein versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat das (potenzielle) Mitglied bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verein oder von diesem mit der Anmeldeabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2) Beitritt und Anmeldung zu Vereinsangeboten
2.1 Die auf der Vereinsplattform dargestellten Bildungsangebote und Materialien stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vereins dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch das (potenzielle) Mitglied.
2.2 Das (potenzielle) Mitglied kann das Angebot über das in die Vereinsplattform integrierte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt das (potenzielle) Mitglied, nachdem es die ausgewählten Bildungsangebote in die Auswahl gelegt und den elektronischen Anmeldeprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Anmeldeprozess abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Angebot zur Teilnahme an den ausgewählten Bildungsangeboten ab. Ferner kann das (potenzielle) Mitglied das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verein abgeben.
Alle Videos, Aufzeichnungen und Zugangsdaten sind Eigentum der Ozean Licht Akademie. Ein Teilen oder Weiterleiten der Informationen und Inhalte sowie Mails oder das unberechtigte Teilen ist untersagt und wird geahndet.
Die in Bildungsangeboten und Vereinsveranstaltungen geteilten Inhalte sind für den persönlichen Gebrauch der Mitglieder bestimmt, eine Weitergabe an Dritte ist untersagt.
2.3 Der Verein kann das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb von fünf Tagen annehmen,
indem er dem (potenziellen) Mitglied eine schriftliche Annahmebestätigung oder eine Annahmebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Annahmebestätigung beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er dem (potenziellen) Mitglied Zugang zu den bestellten Bildungsmaterialien gewährt, wobei insoweit der Zugang zu den Materialien beim (potenziellen) Mitglied maßgeblich ist, oder
indem er das (potenzielle) Mitglied nach Abgabe von dessen Angebot zur Zahlung der Teilnahmegebühr auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt die Vereinbarung in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch das (potenzielle) Mitglied zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verein das Angebot des (potenziellen) Mitglieds innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass das (potenzielle) Mitglied nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Abwicklung der Teilnahmegebühr über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: „PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls das Mitglied nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt das Mitglied mittels einer im Online-Anmeldeprozess auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verein schon jetzt die Annahme des Angebots des (potenziellen) Mitglieds in dem Zeitpunkt, in dem das (potenzielle) Mitglied den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Anmeldeformular des Vereins wird der Vereinbarungstext nach dem Abschluss der Vereinbarung vom Verein gespeichert und dem (potenziellen) Mitglied nach Absendung seiner Anmeldung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vereinbarungstextes durch den Verein erfolgt nicht. Sofern das (potenzielle) Mitglied vor Absendung seiner Anmeldung ein Mitgliedskonto auf der Vereinsplattform eingerichtet hat, werden die Anmeldedaten auf der Website des Vereins archiviert und können vom Mitglied über dessen passwortgeschütztes Mitgliedskonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular des Vereins kann das (potenzielle) Mitglied mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann das (potenzielle) Mitglied im Rahmen des elektronischen Anmeldeprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis es den den Anmeldeprozess abschließenden Button anklickt.
2.7 Für den Abschluss der Vereinbarung steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Anmeldebestätigung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Anmeldebestätigung statt. Das (potenzielle) Mitglied hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Anmeldeabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verein versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat das (potenzielle) Mitglied bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verein oder von diesem mit der Anmeldeabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
3.1 Mitgliedern, die als Verbraucher gelten, steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung des Vereins.
3.3 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
3.4 Für unmittelbar bereitgestellte digitale Bildungsangebote, die Aufzeichnungen sowie Download-Materialien beinhalten, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verein mit der Bereitstellung der Inhalte vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und das Mitglied seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass es durch diese Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.
3.5 Für die Stornierung von gebuchten Vereinsveranstaltungen gilt eine Frist von 14 Tagen ab Anmeldedatum. Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen erfolgen. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vereinsveranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
3.6 Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder von der Live-Teilnahme an Bildungsangeboten auszuschließen, wenn dringende Gründe hierfür vorliegen. Diese inkludieren vereinsschädigendes Verhalten des Mitglieds innerhalb der Gruppe(n), vereinsschädigende Äußerungen, wiederholtes Stören des Bildungsangebots und negative Beeinflussung anderer Mitglieder sowie das Werben für eigene Angebote und Dienste, sofern diese dem Vereinszweck entgegenstehen.
3.7 Wurde ein Mitglied einmal von der Teilnahme an Bildungsangeboten ausgeschlossen, kann der Vorstand entscheiden, die Mitgliedschaft zu beenden oder keine weitere Teilnahme an Vereinsangeboten zu genehmigen.
Jedes in Punkt 3.6 genannte vereinsschädigende Verhalten kann neben vereinsinternen Maßnahmen auch zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht werden, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.
3) Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
3.1 Mitgliedern, die als Verbraucher gelten, steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung des Vereins.
3.3 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
3.4 Für unmittelbar bereitgestellte digitale Bildungsangebote, die Aufzeichnungen sowie Download-Materialien beinhalten, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verein mit der Bereitstellung der Inhalte vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und das Mitglied seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass es durch diese Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.
3.5 Für die Stornierung von gebuchten Vereinsveranstaltungen gilt eine Frist von 14 Tagen ab Anmeldedatum. Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen erfolgen. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vereinsveranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
3.6 Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder von der Live-Teilnahme an Bildungsangeboten auszuschließen, wenn dringende Gründe hierfür vorliegen. Diese inkludieren vereinsschädigendes Verhalten des Mitglieds innerhalb der Gruppe(n), vereinsschädigende Äußerungen, wiederholtes Stören des Bildungsangebots und negative Beeinflussung anderer Mitglieder sowie das Werben für eigene Angebote und Dienste, sofern diese dem Vereinszweck entgegenstehen.
3.7 Wurde ein Mitglied einmal von der Teilnahme an Bildungsangeboten ausgeschlossen, kann der Vorstand entscheiden, die Mitgliedschaft zu beenden oder keine weitere Teilnahme an Vereinsangeboten zu genehmigen.
Jedes in Punkt 3.6 genannte vereinsschädigende Verhalten kann neben vereinsinternen Maßnahmen auch zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht werden, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.
3) Rücktrittsrecht und Stornierungsbedingungen
3.1 Mitgliedern, die als Verbraucher gelten, steht grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Rücktrittsrecht ergeben sich aus der Rücktrittsbelehrung des Vereins.
3.3 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
3.4 Für unmittelbar bereitgestellte digitale Bildungsangebote, die Aufzeichnungen sowie Download-Materialien beinhalten, ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen, wenn das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Verein mit der Bereitstellung der Inhalte vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt und das Mitglied seine Kenntnis darüber bestätigt hat, dass es durch diese Zustimmung sein Rücktrittsrecht verliert.
3.5 Für die Stornierung von gebuchten Vereinsveranstaltungen gilt eine Frist von 14 Tagen ab Anmeldedatum. Die Stornierung muss unter Angabe von Gründen erfolgen. Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Vereinsveranstaltung ist eine Stornierung ausgeschlossen.
3.6 Der Verein behält sich das Recht vor, Mitglieder von der Live-Teilnahme an Bildungsangeboten auszuschließen, wenn dringende Gründe hierfür vorliegen. Diese inkludieren vereinsschädigendes Verhalten des Mitglieds innerhalb der Gruppe(n), vereinsschädigende Äußerungen, wiederholtes Stören des Bildungsangebots und negative Beeinflussung anderer Mitglieder sowie das Werben für eigene Angebote und Dienste, sofern diese dem Vereinszweck entgegenstehen.
3.7 Wurde ein Mitglied einmal von der Teilnahme an Bildungsangeboten ausgeschlossen, kann der Vorstand entscheiden, die Mitgliedschaft zu beenden oder keine weitere Teilnahme an Vereinsangeboten zu genehmigen.
Jedes in Punkt 3.6 genannte vereinsschädigende Verhalten kann neben vereinsinternen Maßnahmen auch zur Anzeige bei den zuständigen Behörden gebracht werden, wenn dadurch gesetzliche Vorschriften verletzt wurden.
4) Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
4.1 Sofern sich aus der Beschreibung der Bildungsangebote des Vereins nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Teilnahmegebühren um Gesamtbeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten für Bereitstellung oder Versand von Materialien werden in der jeweiligen Angebotsbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Teilnahme an Bildungsangeboten von Mitgliedern mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat und die vom Mitglied zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder länderspezifische Abgaben bzw. Steuern. Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nicht in einem Land außerhalb der Europäischen Union hat, die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit(en) für Teilnahmegebühren wird/werden dem Mitglied auf der Vereinsplattform mitgeteilt.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Die Jahresbeiträge für die Vereinsmitgliedschaft werden gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Vereins erhoben und sind von den Teilnahmegebühren für spezifische Bildungsangebote zu unterscheiden.
4.6 Für bestimmte Bildungsangebote können für Vereinsmitglieder ermäßigte Teilnahmegebühren gelten. Die jeweils gültige Gebührenordnung wird auf der Vereinsplattform veröffentlicht.
4) Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
4.1 Sofern sich aus der Beschreibung der Bildungsangebote des Vereins nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Teilnahmegebühren um Gesamtbeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten für Bereitstellung oder Versand von Materialien werden in der jeweiligen Angebotsbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Teilnahme an Bildungsangeboten von Mitgliedern mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat und die vom Mitglied zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder länderspezifische Abgaben bzw. Steuern. Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nicht in einem Land außerhalb der Europäischen Union hat, die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit(en) für Teilnahmegebühren wird/werden dem Mitglied auf der Vereinsplattform mitgeteilt.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Die Jahresbeiträge für die Vereinsmitgliedschaft werden gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Vereins erhoben und sind von den Teilnahmegebühren für spezifische Bildungsangebote zu unterscheiden.
4.6 Für bestimmte Bildungsangebote können für Vereinsmitglieder ermäßigte Teilnahmegebühren gelten. Die jeweils gültige Gebührenordnung wird auf der Vereinsplattform veröffentlicht.
4) Teilnahmegebühren und Beitragsregelungen
4.1 Sofern sich aus der Beschreibung der Bildungsangebote des Vereins nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Teilnahmegebühren um Gesamtbeträge, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten für Bereitstellung oder Versand von Materialien werden in der jeweiligen Angebotsbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Bei Teilnahme an Bildungsangeboten von Mitgliedern mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verein nicht zu vertreten hat und die vom Mitglied zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder länderspezifische Abgaben bzw. Steuern. Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn das Mitglied seinen Wohnsitz nicht in einem Land außerhalb der Europäischen Union hat, die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.3 Die Zahlungsmöglichkeit(en) für Teilnahmegebühren wird/werden dem Mitglied auf der Vereinsplattform mitgeteilt.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Teilnahmevereinbarung fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.5 Die Jahresbeiträge für die Vereinsmitgliedschaft werden gemäß der aktuellen Beitragsordnung des Vereins erhoben und sind von den Teilnahmegebühren für spezifische Bildungsangebote zu unterscheiden.
4.6 Für bestimmte Bildungsangebote können für Vereinsmitglieder ermäßigte Teilnahmegebühren gelten. Die jeweils gültige Gebührenordnung wird auf der Vereinsplattform veröffentlicht.
5) Bereitstellung von Bildungsmaterialien
5.1 Die Bereitstellung von physischen Bildungsmaterialien erfolgt auf dem Versandweg an die vom Mitglied angegebene Anschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Bereitstellung ist die in der Anmeldebestätigung des Vereins angegebene Anschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Bildungsmaterialien aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt das Mitglied die dem Verein hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Erstversendung nicht, wenn das Mitglied sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts durch das Mitglied die in der Rücktrittsbelehrung des Vereins hierzu getroffene Regelung.
5.3 Selbstabholung von Bildungsmaterialien ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sofern dies nicht bei bestimmten Vereinsveranstaltungen ausdrücklich angeboten wird.
5.4 Digitale Bildungsmaterialien werden dem Mitglied, soweit nicht anders vereinbart, über einen der folgenden Wege zur Verfügung gestellt:
per E-Mail
über einen geschützten Download-Bereich auf der Vereinsplattform
über einen passwortgeschützten Mitgliederbereich
über eine Lernplattform, zu der das Mitglied Zugang erhält
5.5 Teilnahmegutscheine für Bildungsangebote des Vereins werden dem Mitglied per E-Mail übermittelt oder in dessen persönlichem Bereich auf der Vereinsplattform bereitgestellt.
5.6 Der Verein ist bemüht, Zugang zu digitalen Bildungsmaterialien und Online-Angeboten unterbrechungsfrei zu ermöglichen, kann dies jedoch nicht garantieren. Insbesondere bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegen, übernimmt der Verein keine Haftung für die ständige und vollständige Verfügbarkeit der angebotenen digitalen Dienste.
5) Bereitstellung von Bildungsmaterialien
5.1 Die Bereitstellung von physischen Bildungsmaterialien erfolgt auf dem Versandweg an die vom Mitglied angegebene Anschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Bereitstellung ist die in der Anmeldebestätigung des Vereins angegebene Anschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Bildungsmaterialien aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt das Mitglied die dem Verein hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Erstversendung nicht, wenn das Mitglied sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts durch das Mitglied die in der Rücktrittsbelehrung des Vereins hierzu getroffene Regelung.
5.3 Selbstabholung von Bildungsmaterialien ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sofern dies nicht bei bestimmten Vereinsveranstaltungen ausdrücklich angeboten wird.
5.4 Digitale Bildungsmaterialien werden dem Mitglied, soweit nicht anders vereinbart, über einen der folgenden Wege zur Verfügung gestellt:
per E-Mail
über einen geschützten Download-Bereich auf der Vereinsplattform
über einen passwortgeschützten Mitgliederbereich
über eine Lernplattform, zu der das Mitglied Zugang erhält
5.5 Teilnahmegutscheine für Bildungsangebote des Vereins werden dem Mitglied per E-Mail übermittelt oder in dessen persönlichem Bereich auf der Vereinsplattform bereitgestellt.
5.6 Der Verein ist bemüht, Zugang zu digitalen Bildungsmaterialien und Online-Angeboten unterbrechungsfrei zu ermöglichen, kann dies jedoch nicht garantieren. Insbesondere bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegen, übernimmt der Verein keine Haftung für die ständige und vollständige Verfügbarkeit der angebotenen digitalen Dienste.
5) Bereitstellung von Bildungsmaterialien
5.1 Die Bereitstellung von physischen Bildungsmaterialien erfolgt auf dem Versandweg an die vom Mitglied angegebene Anschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Bereitstellung ist die in der Anmeldebestätigung des Vereins angegebene Anschrift maßgeblich.
5.2 Scheitert die Zustellung der Bildungsmaterialien aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, trägt das Mitglied die dem Verein hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Erstversendung nicht, wenn das Mitglied sein Rücktrittsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Rücktrittsrechts durch das Mitglied die in der Rücktrittsbelehrung des Vereins hierzu getroffene Regelung.
5.3 Selbstabholung von Bildungsmaterialien ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich, sofern dies nicht bei bestimmten Vereinsveranstaltungen ausdrücklich angeboten wird.
5.4 Digitale Bildungsmaterialien werden dem Mitglied, soweit nicht anders vereinbart, über einen der folgenden Wege zur Verfügung gestellt:
per E-Mail
über einen geschützten Download-Bereich auf der Vereinsplattform
über einen passwortgeschützten Mitgliederbereich
über eine Lernplattform, zu der das Mitglied Zugang erhält
5.5 Teilnahmegutscheine für Bildungsangebote des Vereins werden dem Mitglied per E-Mail übermittelt oder in dessen persönlichem Bereich auf der Vereinsplattform bereitgestellt.
5.6 Der Verein ist bemüht, Zugang zu digitalen Bildungsmaterialien und Online-Angeboten unterbrechungsfrei zu ermöglichen, kann dies jedoch nicht garantieren. Insbesondere bei technischen Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Vereins liegen, übernimmt der Verein keine Haftung für die ständige und vollständige Verfügbarkeit der angebotenen digitalen Dienste.
6) Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Tritt der Verein in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Teilnahmegebühr die Nutzungsrechte an den bereitgestellten Bildungsmaterialien vor. Die Bildungsmaterialien des Vereins dürfen nur für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds genutzt und nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vereins vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
6) Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Tritt der Verein in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Teilnahmegebühr die Nutzungsrechte an den bereitgestellten Bildungsmaterialien vor. Die Bildungsmaterialien des Vereins dürfen nur für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds genutzt und nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vereins vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
6) Nutzungsrechte an Vereinsmaterialien
Tritt der Verein in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Teilnahmegebühr die Nutzungsrechte an den bereitgestellten Bildungsmaterialien vor. Die Bildungsmaterialien des Vereins dürfen nur für den persönlichen Gebrauch des Mitglieds genutzt und nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Vereins vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
7) Qualitätssicherung der Bildungsangebote
7.1 Der Verein bemüht sich um eine hohe Qualität seiner Bildungsangebote. Sollten Bildungsmaterialien oder -inhalte mangelhaft sein, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Bildungsmaterialien: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Bereitstellung der Materialien auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht
für Materialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Mitglieds, sowie
für den Fall, dass der Verein den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 Handelt das Mitglied als Verbraucher, so wird es gebeten, zugesandte Bildungsmaterialien mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verein hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt das Mitglied dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7) Qualitätssicherung der Bildungsangebote
7.1 Der Verein bemüht sich um eine hohe Qualität seiner Bildungsangebote. Sollten Bildungsmaterialien oder -inhalte mangelhaft sein, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Bildungsmaterialien: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Bereitstellung der Materialien auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht
für Materialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Mitglieds, sowie
für den Fall, dass der Verein den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 Handelt das Mitglied als Verbraucher, so wird es gebeten, zugesandte Bildungsmaterialien mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verein hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt das Mitglied dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
7) Qualitätssicherung der Bildungsangebote
7.1 Der Verein bemüht sich um eine hohe Qualität seiner Bildungsangebote. Sollten Bildungsmaterialien oder -inhalte mangelhaft sein, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.
7.2 Abweichend hiervon gilt bei gebrauchten Bildungsmaterialien: Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Bereitstellung der Materialien auftritt. Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung auftreten, können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht werden. Die Verkürzung der Haftungsdauer auf ein Jahr gilt jedoch nicht
für Materialien, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Mitglieds, sowie
für den Fall, dass der Verein den Mangel arglistig verschwiegen hat.
7.3 Handelt das Mitglied als Verbraucher, so wird es gebeten, zugesandte Bildungsmaterialien mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verein hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt das Mitglied dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
8) Nutzung von Fördergutscheinen
8.1 Fördergutscheine, die vom Verein im Rahmen von Bildungsförderungsaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Mitglied nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Fördergutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Fördergutscheine können nur von Vereinsmitgliedern eingelöst werden.
8.3 Einzelne Bildungsangebote können von der Fördergutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Fördergutscheins ergibt.
8.4 Fördergutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.5 Pro Anmeldung kann immer nur ein Fördergutschein eingelöst werden.
8.6 Der Wert des Bildungsangebots muss mindestens dem Betrag des Fördergutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verein nicht erstattet.
8.7 Reicht der Wert des Fördergutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
8.8 Das Guthaben eines Fördergutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.9 Der Fördergutschein wird nicht erstattet, wenn das Mitglied vom mit dem Fördergutschein ganz oder teilweise bezahlten Bildungsangebot im Rahmen seines gesetzlichen Rücktrittsrechts zurücktritt.
8.10 Der Fördergutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Fördergutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verein ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
8) Nutzung von Fördergutscheinen
8.1 Fördergutscheine, die vom Verein im Rahmen von Bildungsförderungsaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Mitglied nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Fördergutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Fördergutscheine können nur von Vereinsmitgliedern eingelöst werden.
8.3 Einzelne Bildungsangebote können von der Fördergutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Fördergutscheins ergibt.
8.4 Fördergutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.5 Pro Anmeldung kann immer nur ein Fördergutschein eingelöst werden.
8.6 Der Wert des Bildungsangebots muss mindestens dem Betrag des Fördergutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verein nicht erstattet.
8.7 Reicht der Wert des Fördergutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
8.8 Das Guthaben eines Fördergutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.9 Der Fördergutschein wird nicht erstattet, wenn das Mitglied vom mit dem Fördergutschein ganz oder teilweise bezahlten Bildungsangebot im Rahmen seines gesetzlichen Rücktrittsrechts zurücktritt.
8.10 Der Fördergutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Fördergutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verein ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
8) Nutzung von Fördergutscheinen
8.1 Fördergutscheine, die vom Verein im Rahmen von Bildungsförderungsaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Mitglied nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Fördergutscheine"), können nur auf der Vereinsplattform und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Fördergutscheine können nur von Vereinsmitgliedern eingelöst werden.
8.3 Einzelne Bildungsangebote können von der Fördergutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Fördergutscheins ergibt.
8.4 Fördergutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.5 Pro Anmeldung kann immer nur ein Fördergutschein eingelöst werden.
8.6 Der Wert des Bildungsangebots muss mindestens dem Betrag des Fördergutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verein nicht erstattet.
8.7 Reicht der Wert des Fördergutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
8.8 Das Guthaben eines Fördergutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.9 Der Fördergutschein wird nicht erstattet, wenn das Mitglied vom mit dem Fördergutschein ganz oder teilweise bezahlten Bildungsangebot im Rahmen seines gesetzlichen Rücktrittsrechts zurücktritt.
8.10 Der Fördergutschein ist nur für die Verwendung durch die auf ihm benannte Person bestimmt. Eine Übertragung des Fördergutscheins auf Dritte ist ausgeschlossen. Der Verein ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die materielle Anspruchsberechtigung des jeweiligen Gutscheininhabers zu prüfen.
9) Verwendung von Teilnahmegutscheinen
9.1 Teilnahmegutscheine, die über die Vereinsplattform käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur für Bildungsangebote des Vereins eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Mitglied bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
9.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Pro Anmeldung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
9.5 Geschenkgutscheine können nur für die Teilnahme an Bildungsangeboten und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
9.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
9.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verein kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein für Bildungsangebote des Vereins einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verein Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
9) Verwendung von Teilnahmegutscheinen
9.1 Teilnahmegutscheine, die über die Vereinsplattform käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur für Bildungsangebote des Vereins eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Mitglied bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
9.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Pro Anmeldung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
9.5 Geschenkgutscheine können nur für die Teilnahme an Bildungsangeboten und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
9.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
9.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verein kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein für Bildungsangebote des Vereins einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verein Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
9) Verwendung von Teilnahmegutscheinen
9.1 Teilnahmegutscheine, die über die Vereinsplattform käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur für Bildungsangebote des Vereins eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Mitglied bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
9.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Anmeldeprozesses eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Pro Anmeldung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
9.5 Geschenkgutscheine können nur für die Teilnahme an Bildungsangeboten und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
9.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Teilnahmegebühr nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verein angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
9.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verein kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein für Bildungsangebote des Vereins einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verein Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
10) Rechtliche Grundlagen
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln und zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
10) Rechtliche Grundlagen
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln und zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
10) Rechtliche Grundlagen
10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Rücktrittsrecht nicht bei Mitgliedern, die als Verbraucher handeln und zum Zeitpunkt der Vereinbarung keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz zum Zeitpunkt der Vereinbarung außerhalb der Europäischen Union liegt.
11) Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
11.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Vereinbarungen über Bildungsangebote, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
11.2 Der Verein ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Der Verein strebt jedoch bei Konflikten stets eine einvernehmliche Lösung mit seinen Mitgliedern an.
11) Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
11.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Vereinbarungen über Bildungsangebote, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
11.2 Der Verein ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Der Verein strebt jedoch bei Konflikten stets eine einvernehmliche Lösung mit seinen Mitgliedern an.
11) Schlichtungsverfahren im Vereinskontext
11.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Vereinbarungen über Bildungsangebote, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
11.2 Der Verein ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Der Verein strebt jedoch bei Konflikten stets eine einvernehmliche Lösung mit seinen Mitgliedern an.
12) Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
12.1 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Bildungsmaterialien des Vereins wird der Teilnehmer automatisch Fördermitglied des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" für die Dauer des jeweiligen Angebots, sofern er nicht bereits Mitglied ist.
12.2 Die Fördermitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch den Verein und endet automatisch mit Abschluss des gebuchten Bildungsangebots, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
12.3 Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck durch ihre Teilnahme an Bildungsangeboten. Die Teilnahmegebühr für Bildungsangebote enthält bereits den Beitrag für die Fördermitgliedschaft.
12.4 Fördermitglieder haben Zugang zu den von ihnen gebuchten Bildungsangeboten und -materialien sowie zu den in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Vereinsleistungen.
12.5 Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein mit erweiterten Rechten und Pflichten gemäß der Vereinsstatuten kann durch gesonderten Antrag und gegen Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrags erworben werden. Ordentliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und genießen Stimmrecht sowie weitere in den Vereinsstatuten festgelegte Vorteile.
12.6 Die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und in der aktuellen Beitragsordnung des Vereins veröffentlicht.
12.7 Sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Fördermitglieder gelten die Vereinsstatuten und diese Teilnahmebedingungen. Der Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften gemäß den in den Vereinsstatuten festgelegten Gründen zu beenden.
12) Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
12.1 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Bildungsmaterialien des Vereins wird der Teilnehmer automatisch Fördermitglied des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" für die Dauer des jeweiligen Angebots, sofern er nicht bereits Mitglied ist.
12.2 Die Fördermitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch den Verein und endet automatisch mit Abschluss des gebuchten Bildungsangebots, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
12.3 Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck durch ihre Teilnahme an Bildungsangeboten. Die Teilnahmegebühr für Bildungsangebote enthält bereits den Beitrag für die Fördermitgliedschaft.
12.4 Fördermitglieder haben Zugang zu den von ihnen gebuchten Bildungsangeboten und -materialien sowie zu den in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Vereinsleistungen.
12.5 Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein mit erweiterten Rechten und Pflichten gemäß der Vereinsstatuten kann durch gesonderten Antrag und gegen Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrags erworben werden. Ordentliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und genießen Stimmrecht sowie weitere in den Vereinsstatuten festgelegte Vorteile.
12.6 Die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und in der aktuellen Beitragsordnung des Vereins veröffentlicht.
12.7 Sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Fördermitglieder gelten die Vereinsstatuten und diese Teilnahmebedingungen. Der Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften gemäß den in den Vereinsstatuten festgelegten Gründen zu beenden.
12) Vereinsmitgliedschaft und Bildungsangebote
12.1 Mit der Anmeldung zu einem Bildungsangebot oder dem Erwerb von Bildungsmaterialien des Vereins wird der Teilnehmer automatisch Fördermitglied des Vereins "Ozean Licht Akademie - Bildungsverein für Kosmisches Bewusstsein, Multidimensionale Spiritualität und Selbstentfaltung im Einklang mit der universellen Weisheit" für die Dauer des jeweiligen Angebots, sofern er nicht bereits Mitglied ist.
12.2 Die Fördermitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Anmeldung durch den Verein und endet automatisch mit Abschluss des gebuchten Bildungsangebots, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
12.3 Fördermitglieder unterstützen den Vereinszweck durch ihre Teilnahme an Bildungsangeboten. Die Teilnahmegebühr für Bildungsangebote enthält bereits den Beitrag für die Fördermitgliedschaft.
12.4 Fördermitglieder haben Zugang zu den von ihnen gebuchten Bildungsangeboten und -materialien sowie zu den in der jeweiligen Angebotsbeschreibung genannten Vereinsleistungen.
12.5 Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein mit erweiterten Rechten und Pflichten gemäß der Vereinsstatuten kann durch gesonderten Antrag und gegen Entrichtung des Jahresmitgliedsbeitrags erworben werden. Ordentliche Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und genießen Stimmrecht sowie weitere in den Vereinsstatuten festgelegte Vorteile.
12.6 Die Höhe des Jahresmitgliedsbeitrags für ordentliche Mitglieder wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und in der aktuellen Beitragsordnung des Vereins veröffentlicht.
12.7 Sowohl für ordentliche Mitglieder als auch für Fördermitglieder gelten die Vereinsstatuten und diese Teilnahmebedingungen. Der Verein behält sich das Recht vor, Mitgliedschaften gemäß den in den Vereinsstatuten festgelegten Gründen zu beenden.